Die meisten Menschen arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dort arbeiten Menschen in verschiedenen Berufen, zum Beispiel in Büros, Geschäften oder Fabriken. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt zusammen. Die Menschen bekommen dort einen Arbeitsvertrag und einen Lohn. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer*innen.
Werkstätten für behinderte Menschen sind nicht der allgemeine Arbeitsmarkt. Hier arbeiten Menschen mit Behinderungen unter sich. Sie haben fast keine Kolleg*innen ohne Behinderungen. In Werkstätten erhalten die Beschäftigten ein Entgelt. Zusätzlich bekommen sie Sozial-leistungen. Zum Beispiel Grundsicherung oder eine Rente. Das ist zusammen oft weniger Geld als auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Beschäftigte in Werkstätten haben dort andere Rechte und Pflichten.
In Deutschland arbeiten ungefähr 310.000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen. Das sind genauso viele Menschen wie in Münster wohnen. Wer nicht in einer Werkstatt arbeiten möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:
- Man kann zum Beispiel bei einem anderen Leistungs-Anbieter arbeiten.
- Man kann auch mit dem Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
- Oder man kann mit dem Budget für Ausbildung eine Ausbildung machen.
Seit 2018 gibt es die sogenannten Anderen Leistungsanbieter. Sie sind ähnlich wie Werkstätten. Sie dürfen auch Werkstatt-Leistungen anbieten. Das heißt: Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten können, dürfen auch bei einem Anderen Leistungsanbieter arbeiten. Das steht im Gesetz (§60 SGB IX).
Es gibt aber Unterschiede zwischen Anderen Leistungsanbietern und Werkstätten. Hier ist ein Beispiel: In Werkstätten arbeiten meistens viele Leute. Es gibt nämlich eine Regel, dass Werkstätten mindestens 120 Arbeitsplätze anbieten müssen. Das nennt man Mindest-platz-anzahl. Diese Regel gilt für Andere Leistungsanbieter nicht. Hier können auch weniger als 120 Menschen arbeiten.
In ganz Deutschland gibt es 109 Andere Leistungsanbieter (Stand: 23.05.2024).
In einer Werkstatt gibt es das Eingangsverfahren, den Berufsbildungsbereich und den Arbeitsbereich. Das sind drei verschiedene Bereiche einer Werkstatt. Hier erklären wir, was der Arbeitsbereich ist. Schau gerne bei den beiden anderen Begriffen nach, wenn du dazu mehr erfahren willst.
Im Arbeitsbereich sollen die Beschäftigten arbeiten. Die Arbeit soll zu ihnen passen. Die Arbeit soll ihnen gefallen. Das steht im Gesetz (§58 SGB IX). Im Arbeitsbereich können sie ihre Fähigkeiten verbessern. Die Fähigkeiten für die Arbeit werden im Berufsbildungsbereich gelernt. Aber auch im Arbeitsbereich soll man sich weiterentwickeln können. In Deutschland arbeiten ungefähr 260.000 Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich. Das sind mehr Menschen als in drei sehr große Fußballstadien reinpassen.
Manche Beschäftigte wollen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Das passiert aber fast nie. Die meisten Beschäftigten gehen nach dem Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich der Werkstatt. Das passiert bei fast allen. Nur sehr wenige wechseln auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es sind weniger als 0,1%. Du kannst dir das so vorstellen: Von 1000 Werkstattbeschäftigten wechselt nur eine Person auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Arbeitnehmerähnlicher Status bedeutet: Die Beschäftigten arbeiten, aber sind keine echten Arbeitnehmer*innen. Sie haben ähnliche Rechte und Pflichten, aber nicht genau dieselben. Zum Beispiel bekommen sie keinen Mindestlohn. Mindestlohn bedeutet, dass man für jede Stunde, die man arbeitet, mindestens 12,41€ bekommt. Es gibt aber auch Gemeinsamkeiten zwischen Arbeitnehmer*innen und dem arbeitnehmerähnlichen Status: Man hat das Recht auf Urlaub. Der arbeitnehmerähnliche Status bedeutet auch: Die Werkstatt darf ihre Beschäftigten nicht einfach kündigen.
Werkstattbeschäftigte haben fast immer einen arbeitnehmerähnlichen Status. Das steht im Gesetz (§ 221 SGB IX Abs. 1).
Die Ausgleichsabgabe ist eine spezielle Zahlung. Arbeitgeber*innen müssen Geld zahlen, wenn sie nicht genug Menschen mit Behinderungen einstellen. Das steht so im Gesetz (§160 SGB IX).
Mit diesem Geld werden dann andere Projekte unterstützt, die Menschen mit Behinderung helfen. Zum Beispiel JOBinklusive. Unternehmen, die Aufträge an Werkstätten vergeben, müssen weniger Ausgleichsabgaben bezahlen.
Hier erklären wir die Ausgleichsabgabe etwas genauer:
Wenn mehr als 20 Personen in einem Unternehmen arbeiten, müssen mindestens 5% der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen da sein. Hier ist ein Beispiel: Ein Unternehmen mit 100 Mitarbeiter*innen muss mindestens 5 Personen mit Behinderung anstellen. Wenn das Unternehmen das nicht macht, muss es Geld an das Inklusionssamt bezahlen. Dieses Geld heißt Ausgleichsabgabe.
Und so viel Geld muss das Unternehmen mit 100 Beschäftigten im Jahr bezahlen:
Wenn es keinen Menschen mit Behinderung anstellt: 720€
Wenn es nur 1 Menschen mit Behinderung anstellt: 360€
Wenn es nur 2 Menschen mit Behinderung anstellt: 245€
Wenn es nur 3 oder 4 Menschen mit Behinderung anstellt: 140€
Wenn es 5 oder mehr Menschen mit Behinderung anstellt, müssen sie kein Geld bezahlen.
Bei Außenarbeitsplätzen arbeiten Beschäftigte der Werkstatt in normalen Unternehmen. Sie sind aber nicht beim Unternehmen angestellt, sondern bleiben bei der Werkstatt angestellt. Das bedeutet: Die Werkstatt ist weiterhin dafür zuständig, dass die Werkstattbeschäftigten gut und sicher arbeiten können. Die Werkstatt soll außerdem die Beschäftigten und das Unternehmen beraten: Zum Beispiel zu der Möglichkeit, dass der Außenarbeitsplatz in ein Budget für Arbeit umgewandelt werden kann.
Das Geld bekommen Werkstattbeschäftigte von der Werkstatt. Die Betriebe zahlen der Werkstatt Geld dafür, dass die Beschäftigten dort arbeiten.
Das Basisgeld ist ein Vorschlag der Werkstatträte Deutschland. Sie finden, dass Menschen mit Behinderungen mehr Geld bekommen sollten. Sie fordern ein Basisgeld. Das sollen alle Menschen bekommen, wenn sie als voll erwerbsgemindert gelten. Das Basisgeld soll 70% des durchschnittlichen Verdienstes aller Menschen in Deutschland sein. Das wären im Jahr 2019 zum Beispiel ca. 1450€. Alle Menschen, die in der Werkstatt arbeiten, sollen zusätzlich noch das Werkstatt-Entgelt bekommen. Die Werkstatträte schlagen außerdem das hier vor: Das Basisgeld und das Werkstattgeld soll aus einer Hand kommen. Das bedeutet, dass die Werkstatt beides auf das Konto der Beschäftigten überweist. Für weitere Informationen kann man das Positionspapier der Werkstatträte Deutschland zum Basisgeld lesen.
Es gibt Lob für das Basisgeld, weil die Werkstattbeschäftigten mehr Geld bekommen würden. Es gibt aber auch Kritik am Basisgeld. Die Kritiker*innen sagen: Das Basisgeld ist eine teure Idee. Sie sagen auch: Das Basisgeld hilft nicht, damit mehr Menschen eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Die Kritik kann man im Forschungsbericht der Bundesrepublik zum Entgelt nachlesen (pdf / Seite 38).
In Deutschland gibt es über 700 Werkstätten. Dort arbeiten ungefähr 310.000 Menschen mit Behinderungen. Man nennt sie Werkstatt-Beschäftigte.
310 000 Personen sind genauso viele Menschen wie in Münster wohnen.
Der Berufsbildungsbereich ist wie eine Ausbildung in der Werkstatt. Die Beschäftigten sollen dort lernen und sich auf ihre spätere Arbeit vorbereiten. Sie lernen praktische Dinge für die Arbeit und entwickeln ihre Persönlichkeit. Der Berufsbildungsbereich dauert meistens 2 Jahre. Das steht im Gesetz (§57 SGB IX).
Nur sehr wenige wechseln danach auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Weniger als 1 Prozent schaffen das. Die Werkstätten versuchen, den Berufsbildungsbereich an Berufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzupassen. Zum Beispiel: Im Berufsbildungsbereich Garten lernen die Beschäftigten Dinge, die ein*e Gärtner*in auch lernt.
In Deutschland gibt es ungefähr 26.000 Menschen im Berufsbildungsbereich. Die Zahl kann man sich so vorstellen: Wenn alle Menschen im Berufsbildungsbereich gleichzeitig Urlaub machen wollen, bräuchte man 52 große Flugzeuge.
Blinden-Werkstätten sind eine besondere Form von Werkstätten für behinderte Menschen. In Deutschland gibt es 28 Blinden-Werkstätten. . Dort dürfen nur Menschen beschäftigt sein, die blind sind. Oder nur noch sehr wenig sehen.
In Blindenwerkstätten werden oft Sachen mit den Händen hergestellt. Zum Beispiel geflochtene Körbe, Bürsten, Besen, Wäscheklammern oder Handtücher. Danach werden sie verkauft. Damit Personen wissen, dass sie etwas aus einer Blindenwerkstatt gekauft haben, ist ein Symbol auf die Sachen gedruckt. Das sind zwei Hände, die zur Sonne zeigen. Es soll verhindert werden, dass Menschen etwas falsches behaupten. Sie sollen nicht behaupten, sie verkaufen etwas aus einer Blindenwerkstatt, wenn das nicht stimmt.
Bis 2007 gab es ein Gesetz. Im Gesetz stand, dass nur Blindenwerkstätten dieses Symbol benutzen dürfen. Das Gesetz gibt es nicht mehr.
2018 wurde das Budget für Arbeit eingeführt. Das Budget für Arbeit macht es für Menschen mit Behinderungen leichter, einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen. Es besteht aus zwei Teilen: Geld für den Lohn und Geld für Unterstützung am Arbeitsplatz. Zum Beispiel: Eine Unterstützer*in ist da, wenn es mal Ärger auf der Arbeit gibt. Oder wenn man über seine berufliche Zukunft sprechen möchte. Das Budget für Arbeit steht im Gesetz (§61 SGB IX).
Menschen, die Anspruch auf Leistungen in der Werkstatt haben, können das Budget für Arbeit beantragen. Dafür brauchen sie eine*n Arbeitgeber*in, der oder die sie einstellen will. Sie müssen einen Arbeitsvertrag haben, um den Antrag stellen zu können. Wenn man doch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten will, dann darf man immer zurück in die Werkstatt. Das nennt man Rückkehrrecht.
Und hier sind noch ein paar Zahlen und Infos, wenn man es genau wissen will: Das Budget für Arbeit zahlt bis zu 75% des Lohns. Arbeitgeber*innen müssen 25% des Lohns und den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungen bezahlen. Mit dem Budget für Arbeit sind die Arbeitnehmer*innen kranken-, pflege- und rentenversichert. Sie zahlen aber nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Wenn der Job endet, bekommen sie kein Arbeitslosengeld I. Stattdessen haben sie das Recht, in die Werkstatt zurückzukehren.
2020 wurde das Budget für Ausbildung eingeführt. Menschen, die Anspruch auf Werkstattleistungen haben, können das Budget für Ausbildung beantragen. Das geht, wenn sie eine Ausbildung angeboten bekommen. Das steht im Gesetz (§61a SGB IX).
Das Budget für Ausbildung hilft so:
- Arbeitgeber*innen bekommen das Ausbildungsgeld vom Staat.
- Die Fahrtkosten werden bezahlt.
- Es gibt Geld für Unterstützung und Anleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule. Hier ist ein Beispiel: Eine Unterstützer*in kann bei schwierigen Gesprächen begleiten oder wenn es mal Ärger gibt.
Das Eingangsverfahren ist wie eine Probezeit in der Werkstatt. Es dauert normalerweise 3 Monate. In dieser Zeit wird geprüft, ob die Werkstatt der richtige Ort ist. Außerdem wird geschaut, in welchem Bereich der Berufsbildungsbereich stattfinden soll. Das ist im Gesetz geregelt (§57 SGB IX).
Förderstätten sind (meistens) ein Bereich der Werkstatt. Über die Menschen in einer Förderstätte wird gesagt: Sie können noch nicht in einer Werkstatt arbeiten. Es wird auch gesagt: Sie können noch nicht genug Arbeit leisten. Das wird manchmal so beschrieben: Sie erbringen nicht das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit. Deshalb bekommen sie auch kein Entgelt in der Förderstätte.
Förderstätten sind oft an Werkstätten angeschlossen. Das bedeutet, sie sind im gleichen Gebäude oder in der Nähe.
In Deutschland arbeiten 20.000 Menschen im Förderbereich. Es sind so viele Menschen wie in ein mittelgroßes Fußballstadion reinpassen. Es gibt in fast allen Bundesländern Tagesförderstätten. In dem Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es keine Förderstätten. Die gesetzliche Grundlage für den Förderbereich ist der § 81 SGB IX.
Die Frauen-beauftragten kümmern sich um die Interessen von Frauen und allen, die sich keinem Geschlecht zuordnen. Sie sprechen mit der Werkstattleitung über wichtige Themen. Diese Themen sind:
- Gleichberechtigung
- Familie und Beruf
- Schutz vor Gewalt
Wahl und Amtszeit:
- Die Frauen-beauftragten werden gleichzeitig mit den Werkstatträten gewählt.
- Nur Frauen in der Werkstatt dürfen die Frauen-beauftragte wählen.
- Die Amtszeit dauert vier Jahre.
- Die Gesetze für die Frauen-beauftragten stehen im Abschnitt 4a der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) im Paragraphen §39a, 39b und 39c.
Aufgaben und Rechte:
- Die Werkstattleitung und die Frauen-beauftragten sollen sich einmal im Monat treffen.
- Wenn es wichtige Dinge gibt, die die Frauen-beauftragten betreffen, muss die Werkstattleitung dies rechtzeitig und ausführlich sagen.
- Wenn es Streit über die Maßnahmen gibt und keine Einigung gefunden wird, können beide eine Vermittlungsstelle anrufen. Die Werkstattleitung trifft aber die letzte Entscheidung.
- Die Frauen-beauftragten dürfen an den Sitzungen des Werkstattrats und an Werkstattversammlungen teilnehmen und dort sprechen.
- Wenn Frauen-beauftragte oder ihre Stellvertreterinnen Zeit für ihre Arbeit brauchen, sollen sie von ihrer Arbeit freigestellt werden.
- In einer Werkstatt mit mehr als 200 Frauen kann die Frauen-beauftragte von ihrer Arbeit freigestellt werden, wenn sie das möchte.
- Bei mehr als 700 Frauen kann auch die Stellvertreterin auf Wunsch freigestellt werden.
Zusammenarbeit:
- Das Bundes-Netzwerk der Frauen-beauftragten in Einrichtungen heißt Starke.Frauen.Machen. e.V.
- Sie vertreten die Interessen der Frauen-beauftragten auf Bundesebene und unterstützen sie mit Weiterbildungen und Veranstaltungen.
Werkstattbeschäftigte bekommen im Durchschnitt jeden Monat 222€ für ihre Arbeit in der Werkstatt auf ihr Konto überwiesen. Das Geld wird auch Entgelt genannt. Fast alle Werkstattbeschäftigten bekommen außerdem entweder Erwerbs-minderungs-rente oder Grundsicherung auf ihr Konto überwiesen.
Viele Menschen sagen, dass die Werkstattbeschäftigten zu wenig Entgelt bekommen. 222€ reichen nicht aus, um Wohnung, Essen und andere notwendige Sachen zu bezahlen. Ohne Grundsicherung oder Erwerbs-minderungs-rente wären die Beschäftigten sehr arm. Und sogar mit Grundsicherung oder Erwerbs-minderungs-rente haben Werkstattbeschäftigte wenig Geld. Das ist schlecht, denn sie wollen ebenfalls ohne Geldsorgen leben und mal ins Kino oder in den Urlaub fahren.
Deshalb haben verschiedene Menschen Vorschläge gemacht. Sie sagen, was man ändern soll, damit Werkstattbeschäftigte mehr Geld haben. Wenn du mehr über diese Vorschläge erfahren willst, dann schau mal unter Basisgeld und Mindestlohn. Oder unter Entgelt-Studie.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat eine Studie in Auftrag gegeben. Das heißt sie haben Wissenschaftler*innen gebeten, zu forschen und nachzudenken. Sie sollten überlegen, wie Werkstattbeschäftigte gerechter bezahlt werden können. Die Ergebnisse der Studie wurden im Jahr 2023 veröffentlicht. Darin stehen Vorschläge, wie die Bezahlung von Werkstattbeschäftigten verbessert werden soll.
Die Forscher*innen sagen zum Basis-Geld: Diese Idee würde den Staat viel Geld kosten. Und die Idee hilft nicht dabei, dass mehr Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten sollen.
Die Forscher*innen haben einen Vorschlag gemacht: Der Werkstattlohn soll so hoch sein, dass man davon leben kann und keine Grundsicherung mehr braucht. Sie finden, dass der Mindest-lohn eine gute Idee ist. Damit die Werkstatt den Mindest-lohn nicht alleine zahlen muss, könnte der Staat helfen. Die Werkstattbeschäftigten sollen außerdem eine gute Rente bekommen. Und sie sollen besser unterstützt werden, wenn sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen.
Die Studie hat auch herausgefunden: Zwei Drittel der Beschäftigten finden, dass sie zu wenig Geld verdienen.
Die Ergebnisse der Studie gibt es in leichter Sprache. Es gibt sie auch in schwerer Sprache.
Inklusionsbetriebe sind Betriebe, die besonders viele Menschen mit Behinderungen einstellen. Es ist ein Arbeitsplatz, wo Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenarbeiten. Inklusionsbetriebe achten darauf, dass Menschen mit Behinderungen unterstützt werden. Inklusionsbetriebe wollen, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben, eine Arbeit zu finden und zu behalten.
Es gibt verschiedene Punkte, die an den Werkstätten für behinderte Menschen kritisiert werden. Hier sind sieben Kritik-Punkte:
- In Werkstätten arbeiten Menschen mit Behinderungen oft getrennt von anderen Menschen. Die meisten Angestellten und Anleiter*innen sind nicht behindert. Das macht eine klare Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen.
- Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, bekommen oft wenig Geld. Die Vereinten Nationen und viele Menschen mit Behinderungen sagen schon lange, dass das nicht fair ist. Sie fordern einen Mindestlohn. Das Geld, das die Beschäftigten verdienen, reicht oft nicht aus, um selbstständig zu leben.
- Menschen in Werkstätten gelten nicht als normale Arbeitnehmer*innen. Das bedeutet, sie haben weniger Rechte.
- Nur sehr wenige Menschen schaffen es von der Werkstatt auf den normalen Arbeitsmarkt. Dabei ist das eigentlich der gesetzliche Auftrag der Werkstätten. Die Zahl der Menschen in Werkstätten steigt aber jedes Jahr.
- Wenn Menschen in Werkstätten sagen, dass sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, werden sie oft nicht unterstützt. Manchmal wird ihnen sogar davon abgeraten. Dabei sollten Werkstätten eigentlich helfen, dass Menschen auf den normalen Arbeitsmarkt wechseln können.
- Unternehmen können Aufträge an Werkstätten geben und sich dann Geld sparen. Sie müssen weniger Steuern zahlen. Deshalb ist es für sie manchmal einfacher, Aufträge an Werkstätten zu geben, als Menschen direkt einzustellen.
- Werkstätten sollen wirtschaftlich sein. Das bedeutet, sie sollen Geld verdienen. Aber das passt nicht immer zu ihrem Auftrag, Menschen auf den normalen Arbeitsmarkt zu bringen. Manchmal ist es für Werkstätten wirtschaftlich besser, die Menschen dort zu behalten, statt sie auf den normalen Arbeitsmarkt zu bringen.
Mehr Kritikpunkte gibt es unter Presse.
In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) werden die Menschenrechte für behinderte Menschen konkret beschrieben. Artikel 27 beschreibt die Rechte im Bereich Arbeit. Dort steht zum Beispiel:
- Jeder Menschen hat das Recht, sein eigenes Geld zu verdienen.
- Jeder Mensch hat das Recht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten und dort Arbeitserfahrung zu sammeln.
- Menschen mit Behinderungen dürfen auch nicht im Arbeitsleben diskriminiert werden
- Menschen mit Behinderungen haben dieselben Arbeitnehmer*innen- und Gewerkschaftsrechte.
- Menschen mit Behinderungen müssen dieselben Chancen haben, Arbeit zu finden.
Kritiker*innen sagen, dass die Werkstätten diese Rechte nicht einhalten.
Seit einigen Jahren wird diskutiert, ob Werkstattbeschäftigte Mindestlohn erhalten sollen. Das bedeutet, dass die Werkstattbeschäftigten für jede Stunde, die sie arbeiten, 12,41€ bekommen würden. Wenn man pro Woche 30 Stunden arbeitet, dann würde man ca. 1600€ bekommen. Davon muss man aber noch Steuern und Versicherungsbeiträge bezahlen. Wenn man den Mindestlohn einführen will, muss man viele Sachen beachten. Zum Beispiel soll die Situation für Werkstattbeschäftigte besser werden und sich nicht verschlechtern.
Unterstützte Beschäftigung ist eine Leistung für Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten. Sozialarbeiter*innen oder andere Menschen, die sich gut auskennen, unterstützen sie. Zum Beispiel dabei, einen passenden Job zu finden und dort zu arbeiten. Sie helfen auch dabei, sich im Job zurechtzufinden und sich mit den Aufgaben vertraut zu machen. Ziel ist es, dass die Person möglichst eigenständig und erfolgreich arbeiten kann. Das steht im Gesetz (§55 SGB IX).
Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten, gelten als „voll erwerbsgemindert“. Das bedeutet, dass man denkt, sie können nur weniger als drei Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
Wenn man dauerhaft als voll erwerbsgemindert gilt, hat man Anspruch auf Grundsicherung oder eine Erwerbsminderungsrente.
Es gibt Menschen, die diese Einschätzung kritisieren. Sie finden das zu negativ. Denn die Beschäftigten arbeiten oft in Schulkantinen, Cafés oder für große Firmen. Viele arbeiten 7 Stunden oder länger am Tag in der Werkstatt und machen gute Arbeit. Manche arbeiten sogar auf Außenarbeitsplätzen zusammen mit Kolleg*innen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
In Werkstätten werden drei Leistungen angeboten: Der Eingangsbereich oder Eingangsverfahren, der Berufsbildungsbereich und der Arbeitsbereich.
Die Werkstatträte sind sehr wichtig. Sie sprechen für die Menschen, die in der Werkstatt arbeiten.
- Im Werkstattrat arbeiten mindestens 3 Personen.
- Im Werkstattrat arbeiten höchstens 13 Personen.
- Alle 4 Jahre wählen die Beschäftigten den Werkstattrat.
Gesetze und Aufgaben:
- Die Gesetze für die Werkstatträte stehen in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
- Der Werkstattrat achtet darauf, dass die Werkstatt wichtige Regeln einhält. Das sind zum Beispiel:
- Regeln für Arbeitszeiten
- Regeln für Pausen
- Regeln für Teilzeit-Arbeit
Rechte des Werkstattrats:
- Mitwirkungsrechte: Der Werkstattrat darf seine Meinung sagen. Aber die Werkstattleitung trifft die Entscheidung. Beispiele:
- Verwendung von Arbeitsergebnissen
- Übergang auf andere Arbeitsplätze
- Gestaltung von Arbeitsplätzen und Abläufen
- Mitbestimmungsrechte: Die Werkstattleitung darf eine Entscheidung nur treffen, wenn der Werkstattrat zustimmt. Beispiele:
- Arbeitszeiten
- Gehalt
- Essen
- Weiterbildungen
Zusammenarbeit:
- Die Werkstatträte in jedem Bundesland arbeiten zusammen. Das sind die Landes-Arbeits-Gemeinschaften.
- Es gibt eine große Gruppe, die die Interessen der Werkstattbeschäftigten in ganz Deutschland vertritt. Diese Gruppe heißt Werkstatträte Deutschland e.V..
- Diese große Gruppe hat 16 Mitglieder. Sie kommen aus den 16 Bundesländern.
- Es gibt 5 Personen im Vorstand von „Werkstatträte Deutschland e.V.“.