Verbündete

Im Berufsleben muss man immer wieder wichtige Entscheidungen treffen: Was ist der Berufswunsch? Möchte eine Person in einer Werkstatt arbeiten oder lieber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt? Ist eine Ausbildung etwas für sie? 

Es tut gut, wenn bei schweren Entscheidungen Verbündete an der Seite stehen. Manchmal werden Verbündete auch Allies genannt. Das ist das englische Wort dafür. Verbündete bzw. Allies unterstützen zum Beispiel dabei, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt Entscheidungen treffen und ihre Ziele verfolgen können. 

Verbündete stellen kluge Fragen

Gute Verbündete stellen Fragen und hören gut zu. Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen direkt zu fragen, wie sie unterstützt werden möchten. Das ist besser als Annahmen zu treffen. Kluge Fragen sind zum Beispiel: 

  • Wie kann ich dich unterstützen? 
  • Was brauchst du? 
  • Was wünschst du dir? 

Respektvolle, offene und interessierte Fragen zeigen, die Bereitschaft zu unterstützen und dass man das Gegenüber ernst nimmt.

Verbündete können auch Fragen an Organisationen wie Werkstätten für behinderte Menschen stellen. Durch das Nachfragen können sie wichtige Informationen sammeln. Sie erfahren, welche Maßnahmen diese Einrichtungen ergreifen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die Fragen können sich auch darauf beziehen, wie Barrierefreiheit umgesetzt wird, welche Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden oder wie Inklusion umgesetzt wird. Am Ende des Artikels haben wir 10 Fragen gesammelt, die man Werkstätten für behinderte Menschen stellen kann.  

Verbündete hören zu

Ein entscheidender Aspekt des Verbündetseins ist die Fähigkeit, gut zuzuhören. Oft ist es die erste Reaktion vieler Menschen, direkt Gegenargumente vorzubringen. Oft sagt man gleich, warum etwas nicht möglich ist. Diese Haltung kann entmutigend wirken und kreative und neue Lösungen im Keim ersticken. Stattdessen sollte der Fokus darauf liegen, wie sich etwas möglich machen lässt. Verbündete überlegen das gemeinsam mit den behinderten Menschen. Denn es gilt der Grundsatz von Menschen mit Behinderungen: Nichts über uns, ohne uns. Fragen wie „Was brauchen wir, um das zu erreichen?“ oder „Wie können wir das umsetzen?“ eröffnen neue Perspektiven und schaffen ein Umfeld, in dem kreative und inklusive Lösungen entstehen können. 

Verbündete informieren sich

Drei junge Menschen sind mit dem Rücken zur Kamera stehend in einer großen Halle. Ein Mädchen zeigt mit einer schwarzen Handprothese auf ein mittig im Raum stehendes Gerüst
Freunde im KINDL Museum ++ am 27.05.2023 in Berlin (Berlin). (c) Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Ein weiterer Schritt, um ein*e gute*r Verbündete*r zu sein, ist die Bereitschaft, sich zu informieren. Das System der beruflichen Bildung, Werkstätten und Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ist komplex und oft schwer zu durchschauen. Hier können Beratungsstellen wie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wertvolle Unterstützung bieten. Unter “Wissenswertes” haben wir zudem hilfreiche Informationen zusammen gestellt. Verbündete können sich selbst über diese Angebote informieren und dann gemeinsam mit der behinderten Person Termine wahrnehmen. Diese Begleitung kann auch bei Terminen beim Amt hilfreich sein.  Die Anwesenheit eines Verbündeten kann nicht nur moralischen Beistand bieten. Sie kann auch helfen, komplexe Informationen besser zu verstehen und Entscheidungen fundiert zu treffen. 

Verbündete setzen sich für die Rechte behinderter Menschen ein

Zwei männlich gelesene Elternteile arbeiten gemeinsam mit ihren zwei Kindern an einem Tisch in einer Kunstgalerie. Der stehende Vater blickt zu seinem blonden Sohn, als würde er ihm etwas erklären. Die Perspektive des Fotos ist auf Augenhöhe mit der am Tisch versammelten Familie.
Familie in Brücke Museum ++ am 27.05.2023 in Berlin (Berlin). (c) Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Menschen mit Behinderungen müssen oft für ihr Recht kämpfen und sich gegen Diskriminierung oder unfaire Behandlung wehren. Zum Beispiel wenn sie Teilhabeleistungen nicht bewilligt bekommen, weil ein*e Sachbearbeiter*in sie nicht notwendig oder angemessen findet. Ein wichtiger Aspekt des Verbündetseins ist die Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Rechte. Das Widerspruchsrecht ist hierbei ein wesentliches Instrument. 

Das Widerspruchsrecht ermöglicht es, gegen eine Entscheidung einer Behörde Einspruch zu erheben, wenn diese ungerecht oder falsch ist. Beispielsweise kann bei einem Bescheid von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung Widerspruch eingelegt werden.  Dafür muss bei der Behörde schriftlich mitgeteilt werden, warum die Entscheidung nicht akzeptiert wird. Die Behörde muss die Entscheidung dann erneut prüfen und entscheiden. So werden mehr 30% der Bescheide nach Widersprüchen geändert. Es lohnt sich also, es zumindest zu versuchen. Für den Widerspruch gilt in der Regel eine Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids. Man kann sich Unterstützung bei der Formulierung des Widerspruchs von Beratungsstellen oder Anwält*innen einholen.

Mehr zum Thema Verbündete und Allies gibts bei Die Neue Norm: 

10 Fragen an die Werkstatt für behinderte Menschen

  • Wie finanziert sich die Werkstatt und wer sind ihre Kund*innen?
  • Bekommen alle Beschäftigten denselben Lohn? Wenn nicht, wie bemisst sich dieser?
  • Welche Maßnahmen unternimmt die Werkstatt, um den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern?
  • Wie viele Mitarbeiter sind für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angestellt
  • Wie viele Menschen arbeiten auf Außenarbeitsplätzen?
  • Wie viele Menschen sind im vergangenen Jahr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt?
  • Haben Beschäftigte die Möglichkeit, ein Praktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen?
  • Welche Weiterbildungsangebote und Angebote im Rahmen der arbeitsbegleitenden Maßnahmen gibt es?
  • Wie sieht das Gewaltschutzkonzept der Werkstatt aus?
  • Welche Maßnahmen zum Katastrophenschutz gibt es und wie werden die Beschäftigten darüber informiert? 
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