FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Arbeit und Behinderung

Der Weg in Arbeit für Menschen mit Behinderung ist nicht leicht. Und schon gar nicht einfach zu verstehen. Wir haben deshalb hier die häufigst gestellten Fragen zusammengestellt, um einen Überblick zu geben.

Beratung und der Umgang mit Ämtern

Eine Frau bekommt ein Handy ans Ohr gehalten
Wer berät mich zu Inklusion und Arbeit?

Das ist leider nicht so einfach zu beantworten. Da kommen ganz viele individuelle Bedingungen ins Spiel. Am besten du wendest dich deshalb an eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EuTB) in deiner Nähe. Dort wirst du in der Regel von Menschen mit Behinderung (Peer Counseling) beraten. Du erhältst Informationen, was für dich geeignet ist und wer für dich zuständig ist.

Wenn du schon weißt, was du brauchst und was du beantragen möchtest, gilt folgende 

Faustregel:

  • Wenn du noch in der Schule oder ganz am Anfang deines Arbeitslebens bist, dann wende dich an die Agentur für Arbeit.
  • Wenn du schon länger arbeitest, dann melde dich beim Integrationsamt oder der Rentenversicherung.
  • Wenn du in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitest, dann melde dich bei deinem Sozialhilfeträger.
  • Wenn du schon länger arbeitslos bist, dann wende dich an das Jobcenter.

Grundsätzlich kannst du dich aber an jede dieser Stelle wenden. Ämter sind verpflichtet deinen Antrag zu prüfen und ihn dann nach zwei Wochen an die richtige Stelle weiterzuleiten.

Wie gehe ich am besten mit Ämtern um?
  • Gehe erstmal davon aus, dass die Mitarbeiter*innen in den Ämtern dir helfen wollen. Die meisten werden nach ihrem besten Gewissen handeln. Doch auch die Mitarbeiter*innen in Ämtern wissen nicht alles. Deshalb sei selber gut informiert: Was steht dir zu? Was sind deine Rechte? Tritt freundlich und bestimmt auf. Zeig dich kooperativ, aber sei trotzdem bestimmt. Du musst dir nicht alles gefallen lassen. Bereite dich gut auf mögliche Gegenargumente vor. Überlege dir am besten vorher, was aus Sicht des Amtes gegen dein Anliegen spricht. Lege dir schon Argumente, die die Gegenargumente aushebeln, zurecht.
  • Wenn du dir unsicher bist oder es dir schwer fällt, Dinge zu verstehen, nimm dir jemanden mit, der dich unterstützt. Diese Person kann dir die Dinge entweder nochmal erklären oder später, wenn nötig, als Zeug*in auftreten. Mach dir am besten Notizen oder lass jemand anderes sie für dich aufschreiben. So kannst du später nochmal nachschauen und genauer darüber nachdenken. Frage so lange nach, bis du wirklich alles verstanden hast. Das ist dein gutes Recht. 
  • Du musst nicht alles sofort entscheiden. Bitte um Bedenkzeit
  • Mitarbeiter*innen in Ämtern sind oft sehr überlastet. Vor ihnen türmen sich Berge von Akten. Deshalb kann es passieren, dass die Bearbeitung deines Antrags lange dauert. Du hast aber ein Recht auf eine schnelle Bearbeitung. Es gibt bestimmte Fristen, innerhalb derer du eine Antwort erhalten musst. Nach drei Wochen solltest du zum Beispiel Bescheid bekommen, ob du den Antrag beim richtigen Träger gestellt hast. 
  • Manchmal gehen Anträge oder eingereichte Dokumente auch verloren. Natürlich sollte das nicht passieren, leider kommt es aber immer mal wieder vor. Die Erfahrung zeigt, dass eine Diskussion hier oft nicht hilft. Davon tauchen deine Unterlagen auch nicht wieder auf. Deshalb ist es wichtig, vorher alles zu kopieren, was du einreichst. So ersparst du dir viel Zeit und Ärger, falls etwas verloren geht. So kannst du einfach die Kopie noch einmal schicken. 
  • Achte darauf, dass du alle Unterlagen einreichst. Am besten machst du dir eine Liste mit allen Unterlagen, die gefordert sind und hakst jede Sache ab, wenn du sie hast. So kannst du dir sicher sein, dass du nichts vergessen hast. Alle wichtigen Dinge solltest du unbedingt per Fax oder Einschreiben versenden. Beim Fax ist wichtig, dass du hinterher eine Sendebestätigung bekommst. Am besten ist, wenn darauf auch die Seiten zu sehen sind, die du gefaxt hast. Entscheidest du dich dafür, die Unterlagen per Einschreiben zu schicken, dann nimm das Einschreiben per Rückschein (das teuerste Einschreiben). Nur so kannst du wirklich sicher sein, dass deine Unterlagen angekommen sind. Hefte am besten alle Unterlagen immer zusammen in einem Ordner ab. So kannst du schnell alles nachschauen. 
  • Bleib am Ball. Frage in regelmäßigen Abständen nach, aber gib den Bearbeiter*innen auch etwas Zeit, deinen Antrag zu bearbeiten. Du kannst auch gewisse Fristen setzen und z.B. sagen, dass du bis dahin (gut ist meist eine vierwöchige Frist) mit einer Entscheidung rechnest. Auch du wirst Fristen bekommen. Halte diese ein. Wenn es dir nicht möglich ist, eine Frist einzuhalten, dann teile dem Amt kurz mit warum und bitte um eine erneute Frist. Diese neue Frist solltest du dann möglichst einhalten.
  • Auch wenn Menschen mit Behinderung oft etwas Anderes gesagt wird: Du bist die beste Expert*in für dich selbst. Nur du weißt am besten, was du brauchst und was du kannst. Deshalb überlege dir vor jedem Termin genau:
  •       Was möchte ich?
  •       Was brauche ich dafür?
  •       Was möchte ich auf gar keinen Fall?

Versuche deine Antworten auf diese Fragen in den Gesprächen klar zu kommunizieren. Wenn dir das alleine schwer fällt, kannst du immer eine Vertrauensperson deiner Wahl zu einem Gespräch mitnehmen. Sie kann dir helfen, das zu sagen, was du möchtest.

Ich habe einen medizinischen Fragebogen bekommen. Was mache ich damit?

Der Fragebogen dient dazu, deinen Gesundheitszustand einzuschätzen. Dort trägst du deine Ärzt*innen, Psycholog*innen oder Sozialarbeiter*innen ein, sofern du welche hast. Rede vorher mit den Personen, die du da angibst. Sage ihnen, dass sie bald eine Anfrage von einem Amt bekommen. Es ist natürlich wichtig, dass du dort ehrliche Antworten gibst, auch über Dinge, die vielleicht für dich schwer sind. Achte darauf, dass dort besonders betont wird, was du alles kannst. Lass dir zeigen, was über dich geschrieben wurde. So kannst du das gegebenenfalls noch ändern lassen oder dich auf mögliche Argumente gut vorbereiten.

Manchmal reichen diese Unterlagen schon. Sehr wahrscheinlich wirst du aber nochmal zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Häufig folgt darauf aber dann auch noch ein medizinisches und ein psychologisches Gutachten.

Was bedeutet ein medizinisches oder psychologisches Gutachten?

Zu Beginn eines jeden Antragsverfahrens möchten Behörden wissen, was du aufgrund deiner Behinderung alles kannst bzw. nicht machen darfst. Da der Mensch, der dich berät, oft kein*e Psycholog*in oder Ärzt*in ist, schickt er*sie dich zu einem Profi. Das nennt sich medizinische Untersuchung oder psychologische Untersuchung.

Vorher wirst du oft gebeten einen langen medizinischen Fragebogen auszufüllen. Hier hast du die Möglichkeit deine Sicht der Dinge zu erläutern. Bereite dich deshalb wieder gut auf das Gespräch bei der Untersuchung vor und nimm eine vertraute Person mit. Wenn du weitere Schreiben hast, die relevante Informationen zu deinem Gesundheitszustand etc. beinhalten, kannst du sie zu diesem Termin ebenfalls mitbringen.

Die medizinische Untersuchung wird vom ärztlichen (Fach-)Personal, der Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung durchgeführt. Es kann sein, dass z.B. dein Rücken untersucht wird. Du musst nichts machen, was du nicht willst. Wenn diese Untersuchung aber für deinen späteren Beruf vielleicht wichtig ist, solltest du diese Untersuchung dann stattdessen von einer vertrauten Ärzt*in machen lassen und den Bericht schriftlich nachreichen.

Beim psychologischen Gutachten werden mit dir ein paar Tests gemacht. Dabei kann es um folgende Themen gehen:

  • logisch denken
  • sich etwas vorstellen
  • sich etwas merken
  • rechnen
  • schreiben
  • Es können auch Fragen sein, bei denen es um deine beruflichen Vorlieben und Interessen geht.
  • Auch praktische Aufgaben, z.B. zur Beurteilung der Feinmotorik (Handgeschicklichkeit), können vorkommen.

Bereite dich gut auf die Aufgaben im Test vor. Beispiele findest du hier:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013806.pdf

Im Anschluss daran findet eine Auswertung der Untersuchung statt. Lass dich hier wieder von jemandem begleiten. Manchmal verstehst du vielleicht etwas nicht sofort oder anders, als es gemeint war. Dann ist es gut, wenn jemand Vertrautes dich dabei unterstützt.

Was passiert nach den Gutachten?

Nachdem ein medizinisches und/oder psychologisches Gutachten gemacht wurde, kann Folgendes festgestellt worden sein:

  • Du bist ausbildungsfähig. Das heißt du kannst eine „reguläre“ Ausbildung schaffen.
  • Du kannst eine theoriereduzierte Ausbildung schaffen, die berücksichtigt, dass dir das Lernen schwerfällt.
  • Wenn du noch etwas mehr Zeit bekommst, um zu lernen und Dinge auszuprobieren, dann kannst du vielleicht eine (theoriereduzierte) Ausbildung schaffen. Du sollst eine Berufsvorbereitung machen.
  • Eine Ausbildung ist zu schwer für dich, aber mit Hilfe kannst du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten (Unterstützte Beschäftigung).
  • Du kannst nur maximal drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten. Du wirst als erwerbsunfähig eingestuft. Dann hast du die Voraussetzungen, um in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu arbeiten. 

Außerdem kann im Gutachten stehen, dass du einen Fahrdienst brauchst oder nicht schwer heben darfst. Es ist nicht immer schlecht, wenn da drinsteht, dass du etwas nicht kannst. Das Gutachten kann die Grundlage dafür sein, dass du vielleicht Assistenz, ein spezielles Hilfsmittel oder vielleicht sogar ein Auto bekommst.

Unterstützungsmöglichkeiten

Welche Unterstützung kann ich für die Arbeit bekommen?

Es gibt viele gute Möglichkeiten, wie du bei der Arbeit unterstützt werden kannst. Diese sind:

  • persönliche Unterstützung, z. B. durch Arbeitsassistenz, Job-Coaching, Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschende oder Sozialarbeiter*innen, die dir bei Problemen im Betrieb zur Seite stehen. 
  • technische Arbeitshilfen, z. B. elektrische Tacker, besondere Lampen, Spracherkennungs- oder Screenreadersoftware, spezieller Rollstuhl, mobile Rampe 
  • Umbauten, wie z. B. Rampen, Lifte oder angepasste Toiletten
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Anpassung der Wohnung oder Umzug in eine bessere Wohnung

Überlege dir gut, welche Unterstützung du brauchst. Informiere dich, was es gibt und was dir hilft. Manchmal sind kleine, einfache Lösungen, wie eine App, viel anwendungsfreundlicher, als z. B. spezielle Programme oder Hilfsmittel. Einiges davon kann finanziert werden.

Was ist Arbeitsassistenz?

Arbeitsassistenz ist eine persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz. Arbeitsassistenz dient der gleichrangigen Ausführung der Arbeit der behinderten Arbeitnehmer*in und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Wichtig ist, dass die Arbeitsassistent*in nur Hilfsarbeiten ausführt. Das heißt sie hilft dir, Papiere zu sortieren, schwer erreichbare Dinge einzureichen, Texte vorzulesen oder dich von A nach B zu bringen. Die Aufgaben und Tätigkeiten, die deinen Beruf ausmachen, müssen durch dich selbst ausgeführt werden.

Was ist Job-Coaching?

Job-Coaching ist ein betriebliches Arbeitstraining. Das heißt, du hast jemanden an deiner Seite, der dir bei der Arbeit hilft, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen. Dir können zum Beispiel die Aufgaben in Leichte Sprache übersetzt werden, Aufgaben mehrmals gezeigt werden oder dir wird bei der Kommunikation mit deinen Kolleg*innen geholfen. Mit Hilfe des Job-Coaching sollst du eine gute Arbeitsleistung erreichen und deine Beschäftigung sichern.

Welche Hilfsmittel kann ich für die Arbeit bekommen?

Denkbar sind alle Hilfsmittel, die du behinderungsbedingt für die Arbeit brauchst. Das kann ein spezieller Laptop, eine besondere Tastatur, Maus oder Software sein, aber auch Dinge, die dir die Mobilität zur Arbeit, währenddessen und zurück nach Hause erleichtern. Auch eine besondere Büroausstattung, wie ein rückengerechter Stuhl oder ein höhenverstellbarer Tisch, gehört dazu. Denkbar sind auch eine Liege, weil du dich hinlegen musst, oder ein Lifter zum Umsetzen. Überlege dir genau, wofür du was brauchst. 

Tipp: Viele Arbeiten finden nicht mehr ausschließlich im Betrieb statt. Bedenke bei der Beantragung auch Hilfsmittel und die Unterstützung, die du beim Besuch von Kund*innen oder auf einer Dienstreise brauchst.

Wie finde ich einen Fahrdienst?

Reguläre Fahrdienste deiner Region googlest du am besten. Bevor du jedoch mit einem Fahrdienst sprichst, überlege dir, was du brauchst. Sitzt du im Rollstuhl oder bist du zu Fuß unterwegs? Kannst du mit jedem Auto fahren? Reicht ein normaler PKW oder muss es ein umgebautes Auto sein? Kannst du dich umsetzen? 

Außerdem musst du natürlich wissen: Zu welchen Zeiten brauchst du den Fahrdienst? Hast du feste Arbeitszeiten oder musst du auch mal länger bleiben?

Tipp: Häufig ist es schwierig, einen flexiblen Fahrdienst zu finden. Du kannst den Fahrdienst auch über das Persönliche Budget bezahlen. So kannst du flexibler sein und unterschiedliche Fahrdienste oder Taxis in Anspruch nehmen. Viele Fahrdienste sind leider sehr eng mit dem klassischen System verbunden und machen deshalb lieber sog. “Sammelfahrten”. Das sind Fahrten von mehreren Menschen mit Behinderungen zu bestimmten Einrichtungen. Deshalb fang am besten rechtzeitig mit der Organisation an und überlege dir einen Plan B.

Was ist Kraftfahrzeughilfe?

Kraftfahrzeughilfe kannst du beantragen, um deinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erreichen. Das kann eine finanzielle Hilfe für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, behinderungsbedingte Umrüstungen (z.B. Automatikgetriebe, Rampen oder Lifte, spezielle Lenkhilfen, orthopädische Sitzhilfen usw.) oder die Finanzierung eines Führerscheins sein. 

Dafür musst du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein. In deinem medizinischen Gutachten steht dann bspw., dass dir nicht zugemutet werden kann, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Du musst außerdem sicherstellen, dass du das Fahrzeug selbst führen kannst oder dafür sorgen, dass dich jemand fährt.

Geförderte Maßnahmen, um in Arbeit zu kommen

Mit dem Ergebnis deiner Tests kann die Reha-Beratung nun schauen, welche Förderung für dich am besten ist und was du brauchst. Im Wesentlichen gibt es dort folgende Möglichkeiten:

Was ist eine betrieblich begleitete Ausbildung?

Die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) ist eine Unterstützungsmöglichkeit durch die Agentur für Arbeit. Sie ist für junge Menschen mit Behinderung gedacht, die Hilfe und Unterstützung während der Ausbildung benötigen. Die Ausbildung findet in einem Betrieb statt und umfasst sowohl die Arbeit im Betrieb, als auch den Besuch der Berufsschule. Dabei erhältst du, aber auch der Betrieb, Unterstützung durch einen Bildungsträger. Dessen Mitarbeiter*innen, wie Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen, unterstützen dich individuell während der gesamten betrieblichen Ausbildung.

Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung:

  • Förder- und Stützunterricht gemäß des jeweiligen Ausbildungsberufs
  • Nachhilfe in Theorie und Praxis
  • Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
  • sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen
  • vermittelnde Gespräche mit Ausbilderinnen und Ausbildern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern
Was ist eine theoriereduzierte Ausbildung?
  • Theoriereduzierte Ausbildungen sind Ausbildungen zum Fachpraktiker bzw. Werker. Dabei ist der Anteil der Fachtheorie geringer und die fachpraktischen Inhalte stehen mehr im Fokus. Eine Ausbildung nach „besonderen Regelungen für behinderte Menschen“ musst du bei der zuständigen Kammer (Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder Industrie- und Handelskammer) beantragen. Im Anschluss daran kannst du mit einer regulären Ausbildung ggf. anschließen. Tipp von uns: Häufig finden diese Ausbildungen bei überbetrieblichen Trägern statt. Das kann Vorteile haben. Doch wir sind der Meinung, wer gut auf die Arbeit vorbereitet sein will, sollte gleich in einem Betrieb lernen. Denn dann hast du später bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Achte also bei der Auswahl darauf, dass du, wenn möglich, die Ausbildung in einem Betrieb machst. Dafür brauchst du erst eine Zusage vom Betrieb. Der zuständige Ausbilder in dem Betrieb muss eine Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder (ReZA) haben. Es geht auch, wenn du einen Bildungsträger im Rahmen einer begleiteten betrieblichen Ausbildung an deiner Seite hast.
Was sind Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)?

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) sind Leistungen der Agentur für Arbeit. Sie haben das Ziel, deine Berufswahl zu festigen und dich auf eine Ausbildung vorzubereiten. Sie sind nicht nur für Menschen mit Behinderung.

Dir werden während der BvB Schlüsselqualifikationen und Grundkenntnisse in verschiedenen Berufsfeldern vermittelt. Du erhältst zusätzlichen Unterricht und eine intensive Begleitung. Neben Praktika in Betrieben besuchst du auch die Berufsschule. 

Zunächst wird geschaut, welche Stärken und Schwächen du hast. Der Unterricht und die Begleitung werden daraufhin auf dich angepasst. Oft kannst du währenddessen einen Schulabschluss machen. Eine BvB dauert ca. ein Jahr, kann aber auf 18 Monate verlängert werden. 

Es gibt viele unterschiedliche Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB): 

  • Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
  • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
  • Einstiegsqualifizierung (EQ)
  • Produktionsschule
  • Arbeit und Qualifizierung für noch nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche (AQJ)
  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
  • Berufsausbildungsvorbereitung (BAV)
  • Förderlehrgang (F-Lehrgang)

Tipp von uns: Häufig finden BvBs bei überbetrieblichen Trägern statt. Das kann Vorteile haben. Doch wir sind der Meinung, wer gut auf die Arbeit vorbereitet sein will, sollte gleich im Betrieb vorbereitet werden. Dann hast du bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Achte also bei der Auswahl darauf.

Was ist eine Unterstützte Beschäftigung?

Unterstützte Beschäftigung ist ein Angebot für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, als Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM. Das ist eine individuelle betriebliche Qualifizierung. Das heißt, du bekommst eine umfassende Einarbeitung, Begleitung und Unterstützung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Es wird erst ein Betrieb gesucht, in dem du dann zwei Jahre Zeit hast alles Relevante zu lernen. Deshalb heißt der Grundsatz: „Erst platzieren, dann qualifizieren“. Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. 

Unterstützte Beschäftigung umfasst:

  • individuelle Berufsplanung
  • Unterstützung bei der Suche eines Arbeitsplatzes
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Arbeitsplatzanalyse und -anpassung
  • begleitete Praktika
  • Erstellung eines Einarbeitungs- und Unterstützungsplans
  • Job-Coaching, Arbeitsassistenz 
  • Beratung und Unterstützung von Kolleg*innen im Betrieb
  • psychosoziale Betreuung, Krisenintervention
Was ist eine Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM)?

Die Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit DIA-AM ist eine Maßnahme um festzustellen, ob du einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft nachgehen kannst oder ob die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) die geeignete Einrichtung darstellt. Die DIA-AM Diagnose dauert maximal drei Monate. Erst machst du etwa vier Wochen eine Eignungsprüfung. Das sind Einzeltests, Erprobungen und Beobachtungen in einer Gruppe, um z.B. deine Orientierung, Mobilität, Motorik, Belastbarkeit, Selbständigkeit, Konzentrationsfähigkeit oder Arbeitsgeschwindigkeit einzuschätzen. Verläuft die DIA-AM Diagnose positiv, kannst du das Arbeiten in einem Betrieb erproben.

Wie sinnvoll sind Praktika?

Praktika sind eine tolle Sache und können ein Anfang sein. Sie sollten aber auf keinen Fall eine Dauerlösung sein. Während eines Praktikums lernst du die Arbeit direkt kennen. Du erfährst, wie deine Kolleg*innen sind und bekommst ein Gespür dafür, was die Arbeit für dich bedeutet. Du erkennst deine Stärken und Schwächen, aber auch wo deine Grenzen sind. Deshalb ist es ratsam, möglichst viele Praktika zu machen. Und auch die Betriebe haben erstmal Zeit, dich kennen zu lernen. Du kannst mit deinen praktischen Fähigkeiten oder deiner Persönlichkeit überzeugen. Der Betrieb muss sich nicht gleich für dich entscheiden, sollte aber bereit sein, dich zu qualifizieren, auszubilden oder anzustellen.

Außerdem kannst du mit Praktika beweisen, dass du in der Lage bist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Deshalb lass dir immer ein Praktikumszeugnis ausstellen. Häufig ist aber das Problem, dass du für ein freiwilliges Praktika keine Unterstützung bekommst. Deshalb kann es sinnvoll sein, das Praktikum im Rahmen einer Maßnahme (siehe oben) zu machen. Dann stehen dir auch Unterstützungen zu. 

Achte aber auch streng darauf, dass du nicht ausgenutzt wirst. Hole dir regelmäßig Feedback ein. Wenn alle Beteiligten zufrieden sind, sprecht unbedingt über eine Bezahlung. Eine Alternative kann eine Probebeschäftigung sein.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Was sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung?

Werkstätten für behinderte Menschen (offizielle Abkürzung WfbM) sind Einrichtungen zur „Eingliederung“ bzw. Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben. Dort arbeiten Menschen, für die offiziell eine Beschäftigung wegen Art oder Schwere der Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einem Inklusionsbetrieb nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betracht kommt. Aufnahmevoraussetzung ist eine Erwerbsminderung bzw. eine Erwerbsunfähigkeit. Das ist der Fall, wenn die Person weniger als drei Stunden täglich einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen kann. Gleichzeitig muss sie aber laut Gesetz “wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen” können.

Was ist das Eingangsverfahren?

Das Eingangsverfahren (EV) ist die erste Phase in einer WfbM. Das EV dauert in der Regel drei Monate. In dieser Zeit soll der*die Beschäftigte sich einen ersten Überblick in der WfbM verschaffen. Es wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist. Außerdem soll herausgefunden werden, welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen in Betracht kommen. Das Ergebnis ist ein Eingliederungsplan, basierend auf den Kompetenzen des behinderten Menschen und mit den Zielen für den anschließenden Berufsbildungsbereich.

Was ist der Berufsbildungsbereich?

Nach dem Eingangsverfahren (EV) in einer WfbM folgt der Berufsbildungsbereich (BBB).

Der BBB ist quasi die “Ausbildung” in einer WfbM. Er dauert maximal zwei Jahre. Der Berufsbildungsbereich gliedert sich in einen Grund- und einen Aufbaukurs von jeweils einem Jahr. Dort soll das Sozial- und Arbeitsverhalten sowie lebenspraktische Fertigkeiten gefördert werden. Nach dem ersten Jahr BBB (Grundkurs) erfolgt ein Bericht an den Fachausschuss. Der Fachausschuss ist ein Gremium aus Mitgliedern der WfbM und Vertreter*innen der Agentur für Arbeit und Sozialhilfe. Dieser entscheidet dann, ob man in den Arbeitsbereich der WfbM wechselt oder andere Leistungen in Frage kommen. Kann die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers weiter gefördert werden, soll der zuständige Rehabilitationsträger das zweite Jahr im BBB (Aufbaukurs) bewilligen.

Was ist der Arbeitsbereich?

Nach dem BBB – also der Ausbildung in einer WfbM – folgt der Arbeitsbereich der Werkstatt. Die Beschäftigung im Arbeitsbereich ist unbefristet. Die bereits erworbenen Fähigkeiten und die Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen sollen weiter gefördert werden. Die Werkstatt bietet Arbeitsplätze an, die möglichst der Behinderung entsprechen, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten sollen und möglichst den Wünschen des betreffenden Menschen entsprechen. Auch hier findet eine weitergehende Förderung statt. Dabei kommt ein*e Anleiter*in auf 12 Menschen mit Behinderung. Die Werkstatt muss Menschen mit Behinderung mindestens 35 Stunden pro Woche beschäftigen. Darin enthalten sind auch Pausen. Die WfbM hat den Auftrag stets den Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dabei hat die Werkstatt die notwendige arbeitsbegleitende Betreuung sicherzustellen. Doch seit vielen Jahren gelingt der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur bei einem Prozent der Beschäftigten.

Was ist das Budget für Ausbildung?

Mit dem Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderung eine Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Ein Budget für Ausbildung können Menschen mit Behinderungen bekommen, 

  • die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen oder anderen Leistungsanbietern haben oder
  • die eine theoriereduzierte Ausbildung bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber machen 

Das Budget für Ausbildung erstattet dem Arbeitgeber eine angemessene Ausbildungsvergütung. Zudem erhalten die Auszubildenden eine Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule, so wie individuell erforderlich.

Das Budget für Ausbildung wird so lange gewährt, wie es erforderlich ist. Längstens jedoch bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Was sind ausgelagerte Arbeitsplätze bzw. Außenarbeitsplätze?

Außenarbeitsplätze werden auch häufig als „ausgelagerte Arbeitsplätze“ oder „betriebsintegrierte Arbeitsplätze“ bezeichnet. Ein Außenarbeitsplatz ist ein ausgelagerter WfbM-Arbeitsplatz, auf dem sich der Mensch mit Behinderung langfristig erproben soll. Der Mensch mit Behinderung arbeitet in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, ist aber weiterhin bei der WfbM beschäftigt.

Das bedeutet einerseits, dass man unkompliziert in die WfbM zurück kann und auch die Vorteile bei der Rente bekommt. Doch man bleibt in der Struktur der Werkstatt und bekommt nur ein Taschengeld statt einen richtigen Lohn. 

Viele Werkstätten verfügen mittlerweile über einen Fachdienst für Arbeitsvermittlung und Integrationsbegleitung, der die arbeitsbegleitende Betreuung im Betrieb übernimmt. Gibt es einen solchen Fachdienst nicht, erfolgt die Betreuung im Betrieb häufig durch den Sozialen Dienst der WfbM. Das Arbeiten in einem solchen Unternehmen vermittelt berufliche Realität und stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft.

Die Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhaft, als auch befristet angelegt sein. Man unterscheidet zwischen ausgelagerten Einzel- und ausgelagerten Gruppenarbeitsplätzen. Die Übergangsquote von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fällt bei den ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen höher aus als bei den Gruppenarbeitsplätzen. Die meisten Übergänge gelingen aber durch Praktika.

Heute gibt es in ganz unterschiedlichen Berufszweigen ausgelagerte Arbeitsplätze. Hier kann man sich einige erfolgreiche Beispiele anschauen. Sie stammen aus der Zeitschrift „Klarer Kurs – Magazin für die berufliche Teilhabe“.

Was ist das Budget für Arbeit?

Das Budget für Arbeit ist eine Möglichkeit außerhalb der WfbM zu arbeiten. Mit einem Budget für Arbeit erhältst du so lange wie nötig für eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % und entsprechende Unterstützungen. Du hast Anspruch darauf, wenn du im Arbeitsbereich einer WfbM arbeitest oder Anspruch auf einen Platz in einer WfbM hättest. Außerdem brauchst du eine*n privaten oder öffentlichen Arbeitgeber*in, die*der ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung mit dir eingehen möchte.

Zusätzlich zum Lohnkostenzuschuss kannst du die Kosten für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz bekommen. Die Dauer und die Art der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles. Sie werden vom zuständigen Amt finanziert.

Wenn du das Budget für Arbeit nutzt, wirst du weiterhin als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft. Deshalb hast du ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in eine WfbM. Solltest du also deine Arbeitsstelle verlieren, ist eine WfbM verpflichtet, dich wieder aufzunehmen. Du bekommst allerdings auch kein Arbeitslosengeld, wenn du deine Arbeit verlierst. Wenn du schon Anwartschaften in der Rentenversicherung gesammelt hast, bleiben diese bestehen. Anders als bei einer Beschäftigung in einer WfbM, erhältst du keine Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge. Für die Betroffenen bedeutet dies geringere Beiträge in die Rentenversicherung als bei einer Beschäftigung in einer WfbM und somit eine geringere Rente.

Was sind andere Leistungsanbieter?

Durch das Budget für Arbeit erhalten Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in einer WfbM. Erstmals eröffnete der Gesetzgeber auch anderen Leistungsanbietern die Möglichkeit, Angebote für diesen Personenkreis zu machen. Als andere Leistungsanbieter gelten alle Träger, die die fachlichen Anforderungen erfüllen (§ 60 SGB IX). Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Firmen oder eine Auswahl von Trägern. Sie müssen nur Leistungen zur beruflichen Bildung oder Beschäftigung des Personenkreises anbieten.

Andere Leistungsanbieter müssen – anders als WfbMs – keine Mindestplatzzahl erfüllen und brauchen keine besonderen Anforderungen an die räumliche und sächliche Ausstattung. Sie brauchen kein förmliches Anerkennungsverfahren und haben keine Aufnahmeverpflichtung gegenüber Menschen mit Behinderungen. Nutzer*innen von anderen Leistungsanbietern haben dieselben Rechte, die sie auch in einer WfbM hätten. Auch bei der Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter bekommen Menschen mit Behinderungen nur werkstattähnliche Löhne und keinen Tariflohn.

Was ist das Persönliche Budget?

Mit einem Persönlichen Budget (kurz auch PB) kannst du selbst die Aufwendungen bezahlen, die du zur Deckung deines persönlichen Hilfebedarfs brauchst. Es ist Geld, das du bekommst, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Das PB kann man in ganz vielen Bereichen nutzen, z. B. im Haushalt, bei der Pflege, für die Mobilität (Fahrdienste, KFZ-Hilfe, Begleitpersonen), bei der Freizeit (Kino- oder Konzertbesuche, Sport, Ehrenamt) und auch für die Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung. Ein Persönliches Budget ist also ganz vielseitig einsetzbar. Es kann für alle Leistungen zur Teilhabe bewilligt werden. Meistens erfolgt die Auszahlung monatlich. Aber auch Einmalzahlungen sind möglich. Das Geld, das sonst direkt von einem Amt an einen Träger geht, bekommen die Menschen mit Behinderung direkt und kaufen sich damit die Unterstützung, die sie brauchen. Das heißt, das Geld, dass sonst ein BBW oder eine WfbM bekommt, bekommst erstmal du, um einer Arbeit bzw. Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. Du bezahlst damit jemanden, der dir z.B. bei Schwierigkeiten im Betrieb, mit dem Chef/der Chefin, Kolleg*innen oder dem eigenen Verhalten unterstützt, der dir Stütz- und Förderunterricht gibt usw. Wenn du das Geld nicht ausgibst, kannst du es nicht behalten. Je nachdem, wofür du das Geld bekommst, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum Beispiel kann nur bestimmtes Fachpersonal von dir damit bezahlt werden.

Je nach deinem Bedarf stellst du einen Antrag beim zuständigen Kostenträger auf eine Maßnahme, aber als Persönliches Budget. Du wirst nun sicher einige Unterlagen einreichen müssen. Diese werden dann geprüft. Zum Abschluss wird gemeinsam eine Zielvereinbarung unterschrieben, in der dann steht, wofür das PB jeweils ist. Das Geld muss dann dementsprechend verwendet werden. Natürlich ist das etwas mehr Aufwand, da du dir Vieles selbst suchen musst. Doch dafür gibt es oft auch Unterstützung. Der Vorteil ist, dass du selbst entscheiden kannst, in welchem Bereich du arbeiten möchtest. Du kannst gleich nach der Schule in einem Betrieb arbeiten. Außerdem übernimmst du Verantwortung für deine eigene Zukunft und kannst viel gleichberechtigter entscheiden, wer dich wie und mit was unterstützt.

 

Welche Einrichtungen gibt es zum Thema Arbeit noch?

Was ist ein Berufsbildungswerk?

Berufsbildungswerke (BBW) sind Berufsschulen für junge Menschen mit Behinderung. Dort kannst du eine Eignungsabklärung, Arbeitserprobung, Berufsvorbereitung und eine außerbetriebliche Ausbildung machen. Du hast dort den praktischen und theoretischen Unterricht deiner Ausbildung. Immer häufiger werden aber auch sogenannte verzahnte Ausbildungen mit Berufsbildungswerken (VamB) angeboten. Dabei findet der berufliche Teil der Ausbildung in Unternehmen oder öffentlichen Dienststellen statt. Du wirst dabei von den Berufsbildungswerken unterstützt. Jederzeit kannst du dann in eine betriebliche Ausbildung wechseln. Wenn die Ausbildung in einem BBW keine verzahnte ist, machst du mindestens 26 Wochen Praktikum in einem Betrieb. Im BBW arbeiten Ausbilder*innen, Meister*innen sowie sonderpädagogisch ausgebildete Berufsschullehrer*innen. Du kannst ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Unterstützung erhalten. Außerdem gibt es Freizeit- und Sportangebote.

Unser Tipp: BBW sind sehr barrierefrei und bieten eine Menge an. Meist wirst du dort im Internat leben. Du hast ca. zweimal im Monat die Gelegenheit nach Hause zu fahren. Oft bieten sie eine erste, tolle Möglichkeit von zu Hause auszuziehen. Doch nicht alle BBW bieten selbstbestimmte und umfangreiche Pflege an. Wenn du also viel auf Hilfe angewiesen bist, kläre vorher genau, wie das geregelt wird. Natürlich sind die vielen Vorteile und Anpassungen eines BBW toll und ansprechend. Vermeintlich ist eine Ausbildung dort erstmal der sicherere Weg. Doch das wahre Leben in einem Betrieb lernst du dort eher nicht kennen. Situationen, wie: “Wie gehe ich mit älteren Mitarbeiter*innen um?“, „Wie verhalte ich mich gegenüber Vorgesetzten, die mir auch kündigen können?“ und „Wie kommuniziere ich meinen behinderungsbedingten Bedarf?”, kommen während der Ausbildung in einer BBW eher nicht vor. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass dein*e spätere*r Arbeitgeber*in immer sieht, dass du in einer “Sondereinrichtung” für Menschen mit Behinderung gelernt hast.

Was ist ein Berufsförderungswerk?

Berufsförderungswerke (BFW) sind überbetriebliche Einrichtungen, in denen Erwachsene mit Behinderung eine Weiterbildung oder Umschulung erhalten können. Im Gegensatz zum BBW sind BFW dazu da, die berufliche Rehabilitation zu unterstützen. BFW sind also dafür da, um Menschen, die eine Behinderung erworben haben, wieder ins Berufsleben einzugliedern. Neben Einrichtungen für die Berufsausbildungen bieten die BFWs medizinische, psychologische und soziale Betreuung und Beratung an.